Trainingsbetrieb bis 12.01.2022
Aktueller Sportbetrieb
Wo finde ich die aktuell gültige Infektionsschutzmaßnahmenverordnung?
Die aktuelle 15. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist bis einschl. 12.01.2022 gültig. Diese ist unter folgendem Link abrufbar:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_15
Welcher Sport ist aktuell erlaubt?
Unter 2G ist eine Sportausübung in Sportstätten unter freiem Himmel zur eigenen sportlichen Betätigung möglich. Die 2Gplus-Regelung ist weiterhin in der Indoorsportausübung zu beachten. Diese Maßgabe gilt über alle Sportarten hinweg einschl. Tanzschulen und Fitnessstudios sowie Schwimmbäder. Körperkontakt ist bzw. Kontaktsportarten sind ebenfalls weiterhin vollumfänglich erlaubt!z
Bitte beachten Sie, dass Hallen, Gymnastikräume, etc. mit max. 25% der eigentlichen Kapa-zität ausgelastet werden dürfen!
Die folgende Grafik stellt die aktuellen Regelungen nochmals übersichtlich dar: